Örtliche Bauaufsicht sämtlicher
Ingenieurbauten
Darunter verstehen unsere erfahrenen Mitarbeiter die örtliche Überwachung
einer Herstellung des Werkes, die
örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen,
die Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen,
Angaben und Anweisungen der Planer, Einhaltung der
technischen Regeln, der behördlichen Vorschreibungen
und des Zeitplanes, die direkte Verhandlungstätigkeit
mit den aus-führenden Unternehmen, die Abnahme von
Teilleistungen, die Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen,
die Führung des Baubuches, die
Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit,
die Schlussabnahme des Bauwerkes im Einvernehmen mit der Oberleitung sowie überhaupt
die örtliche
Vertretung der Interessen.
Ein besonderes Anliegen ist uns aber, die Interessen des
Bauherren zur vollsten Zufriedenheit auszuüben. Dabei obliegt der Bauaufsicht besonders die Überwachung alle
Bauleistungen in Hinblick auf die 3 Standbeine des Objektes:
Qualität – Kosten – Termine