Planungskoordination
Das seit 1999 geltende Gesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten
gewährleisten. Aus diesem Grund sieht die Baustellen-Richtlinie vor, dass der Bauherr dafür Sorge zu tragen hat, dass ein
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan („SIGE-Plan“) sowie
eine Unterlage für die Nutzungsphase des Bauwerks verfasst
werden.Bei der Erstellung des SIGE-Plans wird von uns großes
Augenmerk auf die Berücksichtigung baustellenspezifischer
Gefahren in Koordinierung aller beteiligten Firmen gelegt.
Die Unterlage für spätere Arbeiten hat zweckdienliche Angaben
und Maßnahmen in Bezug auf spätere Arbeiten in der
Nutzungsphase des Bauwerks zu enthalten.
Baustellenkoordination
Der Baustellenkoordinator hat mit der begleitenden Koordination die sofortige Umsetzung der klaren Vorgaben des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage für
spätere Arbeiten zu prüfen. Allenfalls erforderliche Anpassungen
dieser Unterlagen auf Grund von Änderungen des Bauablaufes
sind vom Baustellenkoordinator vorzunehmen.
Unser Büro war von Beginn an in diesem Fachgebiet tätig und
hat sich aufgrund der langen Berufserfahrung, der intensiven
Kontakte mit den Behörden und der ständigen Weiterbildung
einen sehr guten Ruf erworben.