Örtliche Bauaufsicht und begleitende Kontrolle sämtlicher Hoch- und Ingenieurbauten

© Urban & Glatz

Darunter verstehen unsere erfahrenen Mitarbeiter die örtliche Überwachung einer Herstellung des Werkes, die örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen, die Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Angaben und Anweisungen der Planer, Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschreibungen und des Zeitplanes, die direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen, die Abnahme von Teilleistungen, die Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen, die Führung des Baubuches, die Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit, die Schlussabnahme des Bauwerkes im Einvernehmen mit der Oberleitung sowie überhaupt die örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn.

Ein besonderes Anliegen ist uns aber, die Interessen des Bauherrn zur vollsten Zufriedenheit auszuüben. Dabei obliegt der Bauaufsicht besonders die Überwachung alle Bauleistungen in Hinblick auf die 3 Standbeine des Objektes: Qualität – Kosten – Termine