Planungs- und Baustellenkoordination

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Planungskoordination
Das seit 1999 geltende Gesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten gewährleisten. Aus diesem Grund sieht die Baustellen-Richtlinie vor, dass der Bauherr dafür Sorge zu tragen hat, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan („SIGE-Plan“) sowie eine Unterlage für die Nutzungsphase des Bauwerks verfasst werden. Bei der Erstellung des SIGE-Plans wird von uns großes Augenmerk auf die Berücksichtigung baustellenspezifischer Gefahren in Koordinierung aller beteiligten Firmen gelegt.
Die Unterlage für spätere Arbeiten hat zweckdienliche Angaben und Maßnahmen in Bezug auf spätere Arbeiten in der Nutzungsphase des Bauwerks zu enthalten.

Baustellenkoordination
Der Baustellenkoordinator hat mit der begleitenden Koordination die sofortige Umsetzung der klaren Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage für spätere Arbeiten zu prüfen. Allenfalls erforderliche Anpassungen dieser Unterlagen auf Grund von Änderungen des Bauablaufes sind vom Baustellenkoordinator vorzunehmen.
Unser Büro ist von Beginn an in diesem Fachgebiet tätig und hat sich aufgrund der langen Berufserfahrung, der intensiven Kontakte mit den Behörden und der ständigen Weiterbildung einen sehr guten Ruf erworben.